Baurecht
Öffentliches Baurecht
Um Wohn-, Geschäftsgebäude und sonstige Bauvorhaben wunschgemäß realisieren zu können, müssen private Bauherrn und Unternehmen heute zahlreiche komplexe bau- und planungsrechtliche Vorschriften beachten.
Wir beraten Sie im Bereich des öffentlichen Baurechts bereits in der Planungsphase eines Bauvorhabens über die einschlägigen baurechtlichen Anforderungen und betreuen Sie im Genehmigungsverfahren. Falls erforderlich, vertreten wir Sie im Widerspruchsverfahren und vor Gericht zur Durchsetzung Ihres Baugenehmigungsanspruchs, bei der Abwehr von rücksichtslosen Nachbar-Bauvorhaben sowie im Rahmen von Bebauungsplanverfahren.
Privates Bau- und Architektenrecht
Auch das private Baurecht, zu dem insbesondere das Bauvertrags- und Architektenrecht, aber auch das Vergaberecht, das Grundstücksrecht, das Mietrecht und das Nachbarrecht gehören, enthält vielfältige rechtliche Regelungen für alle Phasen eines Bauvorhabens.
Ergänzend zum öffentlichen Baurecht beraten wir Sie bereits im Vorfeld der Bauausführung bei der Erstellung und Prüfung von Bauverträgen und vertreten Sie bei Rechtsfragen zur Vertragserfüllung sowie bei verzögerter Bauausführung. Ferner unterstützen wir Sie bei der Geltendmachung von Ansprüchen bei Planungsfehlern und Baumängeln. Zu unserem Leistungsspektrum zählt schließlich auch die Durchsetzung von Vergütungsansprüchen in den unterschiedlichen Vertragsbeziehungen der am Bau Beteiligten.