Miet- und Wohnungseigentumsrecht (Miet- und WEG-Recht)
Neben der Gesundheit gehört zu einem ausgeglichenen Lebensstil auch ein angenehmes Wohnen, egal ob in einem Eigenheim oder in einer Mietwohnung.
Dabei sprechen wir Vermieter und Mieter wie auch Eigentümer und Mitglieder von Wohnungseigentumsgemeinschaften gleichermaßen an. Entsprechend Art. 14 GG gilt der Grundsatz 'Eigentum berechtigt und verpflichtet'. Dies ist den Parteien jedoch oft nicht klar, so dass wir Sie in Ihrer Position kompetent und umfassend unterstützen und Ihnen aufzeigen, worauf Sie achten müssen und was Sie und Ihr Vertragspartner dürfen oder was Sie vermeiden sollten.
Außerdem ist gerade die Rechtsprechung im Mietrecht unübersichtlich, so dass bei Mietern und Vermieten große Unsicherheit herrscht. Diese nehmen wir Ihnen und beraten Sie vor, während und nach Ihrem Vertragsverhältnis. Hierzu gehören beispielsweise die Prüfung und der Entwurf eines Mietvertrages, von Nebenkostenabrechnungen, die Durchsetzung von Mietminderungen, wie auch die Vermeidung oder auch Durchführung von Räumungen. Sofern es notwendig ist, setzen wir Ihre Ansprüche selbstverständlich auch gerichtlich durch.