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Strafrecht

Sobald Sie eine Vorladung der Polizei oder Post von der Staatsanwaltschaft erhalten haben, sollten Sie sich bei uns melden. Denn gerade zu Beginn des Ermittlungsverfahrens gilt es, Ihre Rechte optimal wahrzunehmen, um eine adäquate Verteidigung vorzubereiten. 

Wir stehen Ihnen vom Ermittlungsverfahren über die Hauptverhandlung bis hin zur Einlegung von Rechtsmitteln zur Seite. Wir setzen uns mit dem nötigen Engagement sowohl als Pflicht- als auch als Wahlverteidiger für Ihre Rechte ein. Neben der Vertretung beispielsweise in Betäubungsmittelstrafsachen, Jugendstrafsachen, Betrugs- oder Körperverletzungsdelikten stehen wir auch Opfern von Straftaten als Nebenklagevertreter oder Zeugen von Straftaten als Zeugenbeistand zur Seite. 

Denn auch dann sind Sie nicht rechtlos gestellt, sondern haben einen Anspruch auf anwaltlichen Beistand, um den Ausgang des Strafverfahrens nicht ausschließlich den übrigen Beteiligten, wie der Staatsanwaltschaft, dem Gericht oder dem Strafverteidiger zu überlassen.

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