Arbeitsrecht
Wir beraten und vertreten Arbeitnehmer, Betriebsräte sowie Arbeitgeber (für diese siehe Arbeitsrecht unter dem Stichwort "Unternehmen"). Rechtsanwalt Sudmann verfügt über besondere Erfahrung in der Betreuung von Führungskräften, leitenden Angestellten, Geschäftsführern und Vorständen.
Einen Schwerpunkt bildet das Kündigungsschutzrecht. Fordert der Arbeitgeber Sie auf, sich einen neuen Job zu suchen, legt man Ihnen einen Aufhebungsvertrag zur Unterschrift vor oder erhalten Sie gar eine Kündigung, sollten Sie den Gang zum Anwalt nicht scheuen.
Es steht viel auf dem Spiel. Bei einer Kündigung läuft eine Dreiwochenfrist.
Im Rahmen einer Beratung informieren wir uns umfassend über Ihre Situation und bestimmen die Stärke Ihrer Rechtsposition. Anschließend zeigen wir Ihnen auf, was zu beachten ist und welche Strategie Ihren Interessen am besten dient. Wir betreuen Sie von Beginn an in allen rechtlichen Fragen, die mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses in Zusammenhang stehen.
Wir verhandeln für Sie mit dem Arbeitgeber. Streben Sie die Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu bestmöglichen Konditionen an, arbeiten wir für Sie ein entsprechendes Angebot zur Vertragsauflösung aus. Bei einer Kündigung ist in der Regel die Erhebung einer Kündigungsschutzklage erforderlich, auch wenn
"nur" die bestmögliche Abfindung das Ziel ist. Wir verfügen über große Erfahrung mit Abfindungsverhandlungen.
Unsere Beratung umfasst auch die steuerlichen (Versteuerung der Abfindung) und sozialversicherungsrechtlichen (Sperrfrist und/oder Anrechnung der Abfindung auf das Arbeitslosengeld) Auswirkungen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses.
Rechtsanwalt Sudmann verfügt über Spezialkenntnisse im Kirchenarbeitsrecht.
Wir sind darüber hinaus in allen Bereichen des Arbeitsrechts tätig:
Wir gestalten Arbeitsverträge und prüfen Arbeitsvertragsklauseln; wir helfen Ihnen bei der Durchsetzung von Vergütungsansprüchen und Urlaubsansprüchen, bei der Abwehr von Abmahnungen, Diskriminierungen und Mobbing. Bei einer Versetzung und/oder Änderungskündigung, bei Ansprüchen aus betrieblicher Altersversorgung und bei nachvertraglichen Wettbewerbsverboten ist meist eine genaue Prüfung der Rechtslage erforderlich. Wir prüfen Arbeitszeugnisse und formulieren sie notfalls selbst.