Behindertentestament
Viele Eltern behinderter Menschen bedrückt der Gedanke wie sie sicher stellen können, dass ihre Kinder auch dann noch optimal versorgt und gefördert leben können, wenn sie selbst einmal verstorben sind. Dabei liegt der Gedanke nahe, dem Kind auf dem Erbwege Ersparnisse oder Wohneigentum zur Verfügung zu stellen.
In vielen Fällen ist dabei jedoch aufgrund sozialrechtlicher Erstattungsansprüche Vorsicht geboten. Hier bietet das Erbrecht besondere Gestaltungsmöglichkeiten an, die zur Erhaltung des Vermögens in der Familie führen.
Wir pflegen die Beratung in Bezug auf die sog. Behindertentestamente schon seit etlichen Jahren. Darüber hinaus stehen wir mit verschiedenen Interessengruppen in Kontakt, für die wir z.B. Vorträge halten, um das Bewusstsein für den vorbeugenden Handlungsbedarf in den betroffenen Familien zu wecken.