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Kosten Baurecht

Im Rahmen eines Erstberatungstermins stellen wir die Fakten fest, geben eine erste Analyse der Rechtslage ab und stellen Ihnen die möglichen Wege dar, die zu Ihrem Ziel führen. Hierfür berechnen wir je nach Umfang einen Pauschalbetrag von 150 ,- bis 190 ,- Euro (zzgl. gesetzl. MwSt.).

Sie entscheiden sodann, ob wir weiter für Sie tätig werden oder ob die  Erstberatung ausreicht. 

Im Falle einer weiteren Tätigkeit, können die anwaltlichen Gebühren gemäß dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) nach den gesetzlichen Gebühren und dem insoweit maßgeblichen Gegenstandswert oder aufgrund einer individuellen 
Gebührenvereinbarung abgerechnet werden. 

Wir informieren Sie in jeder Lage über die entstehenden Kosten und rechnen zeitnah ab.

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