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Kosten

Im Rahmen einer Erstberatung berechnen wir - je nach Streitwert - maximal 190,00 € zuzüglich Mehrwertsteuer gemäß dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Hier beschäftigen wir uns bereits ausführlich mit Ihrer Sache: wir stellen die Fakten fest, geben eine erste Analyse der Rechtslage ab und stellen Ihnen die möglichen Wege dar, die zu Ihrem Ziel führen. Den Inhalt des Gesprächs fassen wir meist kurz zusammen.

Sie entscheiden, ob wir weiter für Sie tätig werden oder ob die Erstberatung ausreicht. Im Falle der Beauftragung wird die Vergütung für die Erstberatung angerechnet. 

Die Vergütung richtet sich nach den Bestimmungen des Rechtsanwalts-vergütungsgesetzes. Maßgeblich ist der sog. Streitwert (Gegenstandswert). 

Bei einer Kündigungsschutzklage kommt es darauf an, was Sie monatlich brutto verdienen. Den Streitwert bildet das dreifache durchschnittliche Bruttomonats-gehalt. Beispiel: bei einem durchschnittlichen Bruttomonatsgehalt von 2.500,00 € beträgt der Streitwert 7.500,00 €. Endet der Kündigungsschutzrechtstreit mit einem Abfindungsvergleich, betragen die Kosten incl. Mehrwertsteuer insgesamt 1.739,78 €. Gerichtskosten fallen dann keine an. Entscheidet das Gericht dagegen per Urteil über Ihre Weiterbeschäftigung, betragen die Kosten incl. Mehrwertsteuer 1.249,50 €. Werden weitere Punkte erstritten oder im Rahmen eines Vergleichs geregelt (z. B. Urlaub, Zeugnis) erhöhen sich die Kosten je nach Streitwert. 

Zu beachten ist, dass im Arbeitsrecht bei außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen bis zur 1. Instanz kein Anspruch auf Kostenerstattung besteht; das bedeutet, jede Seite trägt ihre Anwaltskosten selbst, gleichgültig wer die Auseinandersetzung gewinnt. Erst in 2. Instanz muss der Verlierer zahlen. 

Besteht eine Rechtsschutzversicherung, trägt in der Regel diese die Kosten. Wir wickeln die Korrespondenz für Sie - bei normalem Aufwand - in der Regel kostenlos ab. 

Wir rechnen zeitnah ab und informieren Sie in jeder Lage über die entstehenden Kosten. 

Je nach Einzelfall und den Werten, die auf dem Spiel stehen, kann auch eine Vergütungsvereinbarung abgeschlossen werden.

 

Kosten öffentliches Dienstrecht:

Für den ersten Beratungstermin berechnen wir pauschal 150,00 €. Hier beschäftigen wir uns bereits ausführlich mit Ihrer Sache: wir stellen die Fakten fest, geben eine erste Analyse der Rechtslage ab und stellen Ihnen die möglichen Wege dar, die zu Ihrem Ziel führen. Den Inhalt des Gesprächs fassen wir meist kurz zusammen.

Sie entscheiden, ob wir weiter für Sie tätig werden oder ob die Erstberatung ausreicht. Im Falle der Beauftragung wird die Vergütung für die Erstberatung angerechnet. 

Die Vergütung richtet sich nach den Bestimmungen des Rechtsanwalts-vergütungsgesetzes. Maßgeblich ist der sog. Streitwert (Gegenstandswert). Besteht eine Rechtsschutzversicherung, trägt in der Regel diese die Kosten. 
Wir wickeln die Korrespondenz für Sie - bei normalem Aufwand - in der Regel kostenlos ab. 

Wir rechnen zeitnah ab und informieren Sie in jeder Lage über die entstehenden Kosten. 

Je nach Einzelfall und den Werten, die auf dem Spiel stehen, kann auch eine Vergütungsvereinbarung abgeschlossen werden.

 

Kosten Handelsvertreterrecht:

Für den ersten Beratungstermin berechnen wir pauschal 150,00 €.

Hier beschäftigen wir uns bereits ausführlich mit Ihrer Sache: wir stellen die Fakten fest, geben eine erste Analyse der Rechtslage ab und stellen Ihnen die möglichen Wege dar, die zu Ihrem Ziel führen. Den Inhalt des Gesprächs fassen wir meist kurz zusammen.

Sie entscheiden, ob wir weiter für Sie tätig werden oder ob die Erstberatung ausreicht. Im Falle der Beauftragung wird die Vergütung für die Erstberatung angerechnet. 

Die Vergütung richtet sich nach den Bestimmungen des Rechtsanwalts-vergütungsgesetzes. Maßgeblich ist der sog. Streitwert (Gegenstandswert). 

Wir rechnen zeitnah ab und informieren Sie in jeder Lage über die entstehenden Kosten.

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