top of page
Kosten Miet- und Wohnungseigentumsrecht (Miet- und WEG-Recht)

Im Rahmen einer Erstberatung berechnen wir, je nach Umfang, einen Betrag von 150,00 € - 190,00 € zzgl. Mehrwertsteuer und ggf. Auslagen. Dabei erfassen wir ausführlich den in Ihrer Angelegenheit juristisch relevanten Sachverhalt, geben eine erste Analyse der Rechtslage ab und zeigen Ihnen mögliche Lösungswege und die verschiedenen Vorgehensweisen auf.
Selbstverständlich geben wir dabei, soweit möglich, auch eine Kostenprognose ab. Danach entscheiden Sie, ob Sie uns weiter beauftragen! In diesem Falle werden die Kosten der Erstberatung angerechnet.

Bei außergerichtlichen Vertretungen und Verhandlungen entstehen Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Dabei ist der Gegenstandswert (in Gerichtsverfahren Streitwert) Ihrer Angelegenheit maßgeblich. Im Rahmen einer mietrechtlichen Kündigung ist dies beispielsweise der Jahreswert Ihrer Bruttomiete, aus welchem sich, je nach Höhe, eine bestimmte Gebühr ergibt. Wollen Sie Ihre Ansprüche auf Schmerzensgeld geltend machen, stellt der Gegenstandswert die Höhe des gewünschten Schmerzensgeldes dar. 

Je nach Angelegenheit und Umfang kann auch eine individuelle Gebühren-vereinbarung, ein Pauschalhonorar oder eine Zeitvergütung vereinbart werden. Wir legen großen Wert auf Kostentransparenz, so dass wir Sie jeder Zeit über die voraussichtlich entstehenden Gebühren informieren und zeitnah abrechnen!

Sofern Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, übernimmt diese- je nach Vertragsmodell- all Ihre Kosten. Die hierfür erforderliche Korrespondenz übernehmen wir für Sie. Daneben besteht in vielen Fällen ein Anspruch auf Erstattung der Rechtsanwaltsgebühren gegen die Gegenseite.

 

Kosten im Strafrecht:

Was die Erstberatung betrifft, gilt das oben ausgeführte. Im Ermittlungsverfahren, wie auch im gerichtlichen Verfahren bemessen sich auch hier die Gebühren nach dem RVG, allerdings nach Verfahrensstadium und Umfang, da es einen konkreten Gegenstandswert hier nicht gibt. Zusätzlich entsteht – je nach Umfang- eine Grundgebühr zwischen 40,00 € und 360,00 €.

Sollten Sie weitere Fragen zu den voraussichtlich entstehenden Kosten oder der Wahrnehmung von Beratungs- oder Prozesskostenhilfe haben, stehen wir Ihnen telefonisch vorab kostenlos zur Verfügung!

Wir freuen uns auf Ihren Anruf!

bottom of page