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Kosten Familienrecht

Ein telefonisches Vorgespräch oder eine Anfrage per Email dient zunächst der vorläufigen Einschätzung Ihres Beratungsbedarfs und ist kostenfrei.

Die Erstberatung in einer Familiensache berechnen wir mit einer Pauschale zwischen EUR 120,00 und EUR 190,00 (zzgl. gesetzl. MwSt.) je nach zeitlichem Umfang. Sie wissen nun, worauf Sie achten müssen, welche Ansprüche Sie haben
und wie es weiter gehen könnte.

Nach der Erstberatung entscheiden Sie selbst, ob eine Beratung ausreicht oder wir für Sie weiter tätig werden sollen.

Die weitere Vergütung richtet sich nach einem Stundensatz oder nach den gesetzlichen Gebühren, für die der Gegenstandswert maßgeblich ist.

In Gerichtsverfahren gelten anstelle der Zeitvergütung die gesetzlichen Gebühren, sollten diese insgesamt höher sein (Verbot der Gebührenunterschreitung § 4 Abs.2 RVG).

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