Kosten:
Ein telefonisches Vorgespräch oder eine Anfrage per
Email dient zunächst der vorläufigen Einschätzung Ihres
Beratungsbedarfs und ist kostenfrei.

Die Erstberatung in einer Familiensache berechnen wir
mit einer Pauschale von EUR 120,00 (zzgl. gesetzl.
Mwst.).
Sie wissen nun, worauf Sie achten müssen,
welche Ansprüche Sie haben und wie es weiter gehen
könnte.

Nach der Erstberatung entscheiden Sie selbst,
ob eine Beratung ausreicht oder wir für Sie weiter tätig
werden sollen.

Die weitere Vergütung richtet sich in der Regel nach
einem Stundensatz von EUR 150,00 (zzgl. gesetzl.
Mwst.)
oder nach den gesetzlichen Gebühren.
Maßgeblich hierbei ist der Gegenstandswert.

Der Zeitaufwand wird in kurzen Abständen unter Angabe
der Einzeltätigkeiten aufgelistet.

In Gerichtsverfahren gelten anstelle der Zeitvergütung
die gesetzlichen Gebühren, sollten diese insgesamt
höher sein (Verbot der Gebührenunterschreitung
§ 4 Abs.2 RVG).